Gemäß Art. 33 DSGVO meldet der Verantwortliche "Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ………….. unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem .......
Durch die Neuregelungen der DSGVO wird jedoch das Sanktionsrisiko für Unternehmen deutlich höher und darf nicht außer Acht gelassen werden. Was ändert sich?
Im Rahmen der Harmonisierung des Datenschutzrechts durch die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gibt es auch Änderungen bei dem Beschäftigtendatenschutz.
Damit die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Unternehmen nachhaltig gesichert wird, ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter durch geeigneten Schulungen und
Aufklärungsmaßnahmen sensibilisiert werden.
Für die rechtskonforme Implementierung des Datenschutzes im Unternehmen wurden seitens des Gesetzgebers zahlreiche Dokumentationen, Verzeichnisse und Konzepte vorgeschrieben.